Abrechnung

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der genaue Leistungsumfang hängt von Ihren konkreten Vertragsbedingungen ab. Auch für Selbstzahler richtet sich das Honorar nach GOP.

Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen besteht die Möglichkeit, dass ich eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren durchführe. Hierzu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein und ein Antrag an die zuständige Krankenkasse gestellt werden.

Solche Bedingungen können sein, dass in zumutbarer Wartezeit oder angemessener Entfernung zu Ihrem Wohnort kein Vertragspsychotherapeut zur Verfügung steht. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen, etwa dass ein bestimmtes therapeutisches Verfahren erforderlich oder ein männlicher Therapeut erwünscht ist. Wenn Sie diese Möglichkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich informiere Sie dann gerne ausführlicher.

Beratung und Coaching stellen keine Heilbehandlung dar, so dass eine Kostenübernahmen durch die Krankenversicherungen nicht möglich ist. Sollte sich im Verlauf einer Beratung meiner diagnostischen Einschätzung nach ein psychotherapeutischer Behandlungsbedarf zeigen, werde ich dies mit Ihnen besprechen und Sie – falls Ihrerseits gewünscht – bei den weiteren notwendigen Schritten unterstützen.